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Museen in Vereinsträgerschaft

Im Folgenden finden Sie Informationen und Formulare zur finanziellen Förderung für Museen in Vereinsträgerschaft.

Ansprechperson
zuständige:r Gebietsreferent:in

Richtlinien

Die Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunalen Gedenkstätten mit musealem Bestand bilden die Grundlage der Förderung durch das LWL-Museumsamt für Westfalen.

► Richtlinien (ab 1.10.2024) (pdf)

Antragsformular

Museen in Vereinsträgerschaft können im Rahmen der Förderlinie 3 in fünf Bereichen gefördert werden, für die jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen ist:

  • Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen
  • Maßnahmen der Bildung und Vermittlung
  • Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung, Präparation und Sicherheit
  • Maßnahmen der digitalen Kommunikation
  • Konzepte für Dauerausstellungen und Vermittlungsprogramme

Antragsformular Förderlinie 3 (pdf) (ab 1.10.2024)

Abschlagszahlung

In der Förderlinie 3 können Abschlagszahlungen für Teilleistungen beantragt werden; diese müssen binnen zwei Monaten zur Bezahlung von Rechnungen beauftragter Dienstleister verwendet werden.

Formular Antrag Abschlagszahlung (pdf) (für ab 1.10.2024 bewilligte Förderungen)

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss jeder Maßnahme, für die eine Förderung bewilligt wurde, ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Formular vereinfachter Verwendungsnachweis (pdf) (für ab 1.10.2024 bewilligte Förderungen)

► Formular Verwendungsnachweis (pdf) (für bis 30.9.2024 bewilligte Förderungen)
Formular vereinfachter Verwendungsnachweis (bis 2.000 € Fördersumme) (pdf) (für bis 30.9.2024 bewilligte Förderungen)