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Dokumentation (alle Museen)

Im Folgenden finden Sie Informationen und Formulare zur finanziellen Förderung von Maßnahmen im Bereich Dokumentation.

Ansprechperson
Manfred Hartmann
 

Richtlinien

Die Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunalen Gedenkstätten mit musealem Bestand bilden die Grundlage der Förderung durch das LWL-Museumsamt für Westfalen.

► Richtlinien (ab 1.10.2024) (pdf)

Antragsformular

Alle grundsätzlich förderfähigen Museen können im Rahmen der Förderlinie 4 in vier Bereichen gefördert werden, für die jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen ist:

  • Maßnahmen der Inventarisierung
  • Maßnahmen der Dokumentation
  • Maßnahmen der Onlinestellung dokumentierter Objekte
  • Software, Lizenzen, Schulungen, Konversionen, Fotodokumentationen und browserbasierte Anwendungen

Antragsformular Förderlinie 4 (pdf) (ab 1.10.2024)

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss jeder Maßnahme, für die eine Förderung bewilligt wurde, ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Formular Verwendungsnachweis (pdf) (für ab 1.10.2024 bewilligte Förderungen)

► Formular Verwendungsnachweis (pdf) (für bis 30.9.2024 bewilligte Förderungen)